Nachdem Dorothee Bär ein Sexkauf-Verbot für Deutschland gefordert hat, ist eine kontroverse Diskussion entbrannt. Dabei geht es auch um eine Grundrechtsabwägung.
Im Jahr 2002 wurde das Prostitutionsgesetz durch die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder (SPD) verabschiedet. Seitdem ist Sex gegen Geld nicht mehr sittenwidrig, sondern ein gewöhnliches Rechtsgeschäft, das eine Leistung und eine Gegenleistung begründet. Die Betroffenen können Lohn einklagen und in Sozialkassen einzahlen.
Eigentlich sollte das die Lage der Prostituierten in Deutschland verbessern - Kritiker sagen, das Gegenteil sei der Fall. Laut der Politikerin Dorothee Bär (CSU) habe sich Deutschland gar zum "Bordell Europas" entwickelt. Prostitution finde nunmehr unter prekären Verhältnissen und gegen den Willen der Frauen statt.
Dem möchte Bär gerne mit einem Sexkauf-Verbot nach schwedischen Vorbild entgegentreten. Ihr Wunsch sei es, sagen zu können: "Man kann Frauen nicht kaufen in unserem Land".
Strafrechtliche Dimension
Die Prostitution selbst ist in Deutschland erlaubt und damit auch nicht strafrechtlich relevant. Strafbar ist hingegen die Ausbeutung von Prostituierten. Jemandem, der gewerbsmäßig ein Bordell betreibt und Prostituierte in persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeit bringt, droht gemäß § 180a StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Auch die Zuhälterei wird im Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt. Dies soll Prostituierte davor schützen in ein ausbeutendes Abhängigkeitsverhältnis von sogenannten Zuhältern zu kommen. Ebenso steht die Prostitution in der Nähe einer Schule unter Strafe, wenn dadurch unter 18-jährige "sittlich gefährdet werden".
Obwohl Zwangsprostitution in Deutschland heute schon strafbar ist, geht die Deutsche Polizeigewerkschaft in Schätzungen von etwa 90 Prozent Zwangsprostituierten aus - überwiegend aus Osteuropa. Grund sei die Kombination aus einer liberalen Gesetzeslage einerseits und dem geringen Verfolgungsdruck andererseits.
Ein generelles Sexkauf-Verbot nach Nordischem Modell hält Reiner Wendt für "nicht zielführend". Es nehme nicht nur dem Anteil derer, die Prostitution aus freiem Willen betreiben "die Geschäftsgrundlage weg", sondern mache auch die Situation der Frauen in Zwangsprostitution "nicht besser". Wendt fordert hingegen neben stärkeren Kontrollen auch mehr Bezugspersonen für Prostituierte, die dabei helfen können, sich der Zwangsprostitution zu entziehen.